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Copyright 2010 Nancy J. Flint, Rechtsanwältin, Anwaltskanzlei -  Alle Rechte vorbehalten. Für rechtliche Hinweise zu dieser Website, bitte hier klicken. Nichts auf dieser Website soll als  Rechtsberatung für irgendjemand (Ihnen eingeschlossen) ausgelegt werden. Allein durch die Inhalte dieser Website besteht mit niemandem ein Anwalt-Mandanten-Verhältnis.

Über Betriebsgeheimnisse

Betriebsgeheimnisse sind unbegrenzt geschützt, der Patenschutz erlischt jedoch an einem bestimmten Zeitpunkt. Der Inhaber des Betriebsgeheimnisses kann jedoch eine dritte Partei nicht belangen, wenn diese das Betriebsgeheimnis unanhängig konzipiert und verwendet, solange es nicht vom betreffenden Inhaber stammt und veruntreut wurde. In der Tat kann eine dritte Partei das Betriebsgeheimnis patentieren und es gegen den ursprünglichen Inhaber des Betriebsgeheimnisses durchsetzen.

Nicht jede Erfindung und Idee kann als Betriebsgeheimnis geheim gehalten werden. Ich kann Sie beraten, wie Sie Ihre Ideen und Erfindungen schützen können.

Ein Betriebsgeheimnis enthält Informationen, die

  • der Öffentlichkeit im allgemeinen nicht bekannt ist,
  • seinem Inhaber eine Art ökonomischen Vorteil verleiht - und
  • Gegenstand von zumutbaren Anstrengungen ist, die Geheimhaltung zu wahren. 

Betriebsgeheimnisse können vertrauliche Informationen wie Kundenlisten, Formeln oder Art und Weisen der Geschäftstätigkeit und Geschäftsmethoden umfassen. Das angewandte Gesetz zum Schutz von Betriebsgeheimnissen variiert von Staat zu Staat