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Copyright 2010 Nancy J. Flint, Rechtsanwältin, Anwaltskanzlei -  Alle Rechte vorbehalten. Für rechtliche Hinweise zu dieser Website, bitte hier klicken. Nichts auf dieser Website soll als  Rechtsberatung für irgendjemand (Ihnen eingeschlossen) ausgelegt werden. Allein durch die Inhalte dieser Website besteht mit niemandem ein Anwalt-Mandanten-Verhältnis.

Die Stärke von Markenzeichen

"Beschreibende" Markenzeichen werden als schwache Markenzeichen bezeichnet, denn sie beschreiben ein Merkmal oder die Qualität der zugehörigen Waren oder Dienstleistungen. Beispiele für beschreibende Markenzeichen sind Holiday Inn® und Windows®.

"Generische" Markenzeichen beschreiben die zugeordnete Ware oder Dienstleistungen generisch. Ein Beispiel für eine generische Marke wäre "Schuhladen" für ein Geschäft, das Schuhe verkauft.

"Frei erfundene" und "phantasievolle" Markenzeichen sind starke Markenzeichen, da sie nicht im Widerspruch mit den damit verbundenen Waren oder Dienstleistungen stehen. Beispiele für starke Markenzeichen  sind Nike® Swoosh und Clorox®.  

"Suggestive" Markenzeichen erwecken eine Vorstellung von der Ware oder den Dienstleistungen her, stellen aber keine direkte Verbindung mit den Waren oder den Dienstleistungen her. Ein Beispiel für ein suggestives Zeichen ist das Markenzeichen Greyhound® für den Busverkehr.